Bewerbungsablauf
Bewerbungsablauf
1. Schritt:
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen bei der EuroJobCenter Group (per Post, Email oder Fax) werden wir für Sie aktiv, in dem wir Ihre Daten in unserer Datenbank erfassen, Sie in die Ihren Fertigkeiten entsprechende Berufsgruppe einordnen und Ihre Unterlagen digitalisieren und abspeichern. Eine Rücksendung Ihrer Unterlagen per Post kann aus Kostengründen nur mit frankierten Rückumschlägen erfolgen.
Nach Eingabe Ihrer Daten und erstellen Ihres persönlichen Bewerberprofils bekommen Sie von uns automatisch eine Eingangsbestätigung per Email oder Post zugesandt. Den meist von uns beigefügte Vermittlungsvertrag benötigen wir von Ihnen unterschrieben zurück, wenn Sie ein Anrecht auf einen Vermittlungsgutschein haben. Dieser Vermittlungsgutschein ist aber nicht zwingend für eine Vermittlung unsererseits erforderlich, da wir eine kostenfreie Vermittlungsfirma sind. Das heißt, wir werden von unseren Auftraggebern über die in den Firmen vorhandenen Werbefonds bezahlt und somit kommt es nicht zu einer Minimierung Ihres eigenen Einkommens. Wir sind somit auch nicht an einen Arbeitgeber gebunden, da wir über zahlreiche Kontakte in Europa verfügen und somit eine nicht unerhebliche Flexibilität besitzen
2. Schritt:
Wir erhalten täglich neue Anfragen von unseren Auftraggebern aus ganz Europa, welche innerhalb kürzester Zeit an die bei uns eingetragenen Bewerber telefonisch weitergegeben werden. (Sind sie in diesem Zeitraum nicht erreichbar – Sorry, dann klappt es garantiert das nächste Mal!)
Sie werden von uns telefonisch über das vorhandene Stellenangebot informiert, in dem wir Ihnen mitteilen, um welches Einsatzland, Art der Arbeit, Arbeitsbeginn und Vergütung es sich handelt. Wenn Sie an einem Kontakt mit unserem Auftraggeber interessiert sind und die von uns vorgestellte Stelle Ihnen zusagt, geben wir Ihr Bewerberprofil mit Ihrem Einverständnis an unseren Auftraggeber weiter. In diesem Fall erfahren Sie natürlich von uns, zu welcher Firma Ihre Daten gehen, wer Ihr Ansprechpartner dort ist und welche Besonderheiten bei den sozialen Leistungen vor Ort zu beachten sind.
Sollte Ihnen das vorgestellte Stellenangebot nicht zusagen – kein Problem, wir suchen für Sie weiter, da wir keine Bindung an einzelne Arbeitgeber haben!
Ob Sie uns eine Zu- / oder Absage geben, ist dabei für uns nicht ausschlaggebend, da Sie immer allein entscheiden müssen, ob das von uns unterbreitete, unverbindliche Angebot für Sie das Richtige ist.
Auch eine Absage an uns (egal aus welchen Gründen) ist uns lieber, als ein nicht gewollter Kontakt. Sie sind bis zu diesem Zeitraum noch keine Verbindlichkeiten eingegangen. Weiterhin sind wir als Vermittlungsagentur nicht verpflichtet, jegliche Informationen der bei uns eingetragenen Bewerber an Dritte (ob Arbeitsagentur oder sonstige Stellen) weiterzugeben. Das heißt, wir erteilen keine Auskünfte - egal an welche Stellen - wenn Sie uns nicht ausdrücklich dazu autorisieren. Demzufolge hat auch Ihre persönliche Absage an uns für eine angebotene Stelle KEINE negativen Konsequenzen.
Hinweis:
- Wir arbeiten nur mit Arbeitgebern ab einer Beschäftigtengröße von mind. 100 Arbeitnehmern.
- Sie erhalten immer vorab Ihren Arbeitsvertrag oder eine Einstellzusage schriftlich per Email oder Fax
- komplette soziale Absicherung vor Ort – auch bei Landesverträgen( KV, SV, ALV, Antragsverfahren usw. ohne Aufwand für den Arbeitnehmer ),
- ordentliche Unterkünfte (Bereitstellung durch Arbeitgeber)- keine Container usw.,
- gesicherte pünktliche Lohnzahlung - jeweils aktuell geprüft!
3. Schritt:
Wenn Sie sich für eine Übersendung Ihrer Bewerbungsdaten entschieden haben, gehen Sie hier noch keine Verbindlichkeit zu dieser Offerte ein. Wir übermitteln Ihr Bewerberprofil an den entsprechenden Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt weiß der Arbeitgeber, dass Sie Interesse an dem vorhandenen Stellenangebot haben und kennt Ihre Vorzüge und Fähigkeiten. Gleichzeitig weiss der Arbeitgeber bereits, dass Sie über die vorgegebenen grundsätzlichen Konditionen informiert wurden!
4. Schritt:
Der Arbeitgeber wird sich mit Ihnen unverbindlich und zeitnah in Verbindung setzen. Dies erfolgt telefonisch oder per Email und er wird Ihnen ein Angebot zu einem Bewerbungsgespräch oder zur Aufnahme Ihres Arbeitsangebotes offerieren.
Erst mit Annahme des Arbeitsangebotes, welches im gegenseitigen Einvernehmen und zu den vereinbarten Bedingungen erfolgt, wird unsere Offerte verbindlich.
Wir möchten Ihnen hiermit nahelegen:
Wenn Sie es sich vor Arbeitsbeginn anderweitig überlegt haben sollten und Sie die Arbeitsstelle nicht antreten können, bleiben Sie uns und unserem Auftraggeber gegenüber korrekt und sagen uns die Stelle im Vorfeld ab. Egal aus welchen Gründen Sie vorher dieses Angebot angenommen haben - es ist unseren Partnern lieber, Sie sagen rechtzeitig „Nein“ und es treten keine Kosten ein z. Bsp. für Übernachtungen oder es können vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden.
Gleichzeitig bleiben Sie im Gespräch bei unserem Auftraggeber - auch für andere Angebote!
Warum Vermittlungsvertrag und Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt?
Vermittlungsgutscheinverfahren nach § 421g SGB III
Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11.01.2007 in der Rechtssache C-208/05. Zur Umsetzung des Urteils bedarf es keiner gesetzlichen Öffnungsklausel in § 421g SGB III. Sie kann im Wege der europarechtskonformen Auslegung des § 412g Abs. 1 Satz 4 SGB III erfolgen.
Die DA VGS 421g.18 wird daher wie folgt gefasst:
„Der Vermittlungsgutschein (VGS) ist auch im Falle der Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im EU /EWR Ausland auszuzahlen“
(außer der Schweiz - da ist dieser nicht relevant und wir bleiben trotzdem für Sie KOSTENFREI)
Aktualisiert (Mittwoch, den 09. September 2009 um 08:09 Uhr)





